Gutachten für Entschädigung - Ahaus

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Ahaus

Gutachten für Entschädigung - Ahaus

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ahaus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ahaus kommen bzw. sich nicht in Ahaus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Ahaus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Ahaus ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen und liegt im westlichen Münsterland. Sie ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken.


    Die Stadt gliedert sich in folgende Ortschaften Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen.


    Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Ahaus im Nordosten die Stadt Gronau, im Osten die Gemeinden Heek und Legden, im Südosten die Stadt Coesfeld, im Süden die Stadt Stadtlohn und im Westen die Stadt Vreden.
    Die Stadt umfasst ein Gebiet von 15.124 ha, welches zurzeit von 39.658 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.


    Die Fläche der Kreisstadt besteht aus rund 80 Prozent Wald- und Landwirkschaftsfläche. Mit nur rund 10 Prozent nimmt die Gebäude- und Freifläche einen sehr geringen Anteil ein.


    Zu den Sehenswürdigkeiten in Ahaus zählen unteranderem das Barock-Wasserschloss Ahaus dieses Residenzschloss der Fürstbischöfe von Münster wurde damals als Jagdschloss genutzt. Das Schloss befindet sich in der Innenstadt. Eine weitere Sehenswürdigkeit ist die Villa van Delden in der Bahnhofstraße. Dieses Objekt ist denkmalgeschützt und gehörte Jan van Delden, welcher die Jute Spinnerei und Weberei van Delden besitze. Heute wird die Villa als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort für Kunstausstellungen genutzt.

    Wichtige Anlaufstellen:


    Rathaus:
    Rathausplatz 1
    48683 Ahaus


    Bauamt:
    Rathausplatz 1
    48683 Ahaus


    Amtsgericht / Grundbuchamt:
    Sümmermannplatz 1/3, 5
    48683 Ahaus


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Udo Kahmen Ahaus

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