Baugutachter Ahaus

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Udo Kahmen Ahaus

Udo Kahmen

Bausachverständiger und Baugutachter

Ottensteiner Brook 10a
48683 Ahaus
Tel: 02561 446 97 30
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Qualifikation

  • Maurer- und Betonbaumeister
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maurer- und Betonbauergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ahaus steht Ihnen Herr Udo Kahmen als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Udo Kahmen kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ahaus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ahaus kommen bzw. sich nicht in Ahaus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ahaus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Ahaus ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen und liegt im westlichen Münsterland. Sie ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken.


Die Stadt gliedert sich in folgende Ortschaften Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen.


Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Ahaus im Nordosten die Stadt Gronau, im Osten die Gemeinden Heek und Legden, im Südosten die Stadt Coesfeld, im Süden die Stadt Stadtlohn und im Westen die Stadt Vreden.
Die Stadt umfasst ein Gebiet von 15.124 ha, welches zurzeit von 39.658 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.


Die Fläche der Kreisstadt besteht aus rund 80 Prozent Wald- und Landwirkschaftsfläche. Mit nur rund 10 Prozent nimmt die Gebäude- und Freifläche einen sehr geringen Anteil ein.


Zu den Sehenswürdigkeiten in Ahaus zählen unteranderem das Barock-Wasserschloss Ahaus dieses Residenzschloss der Fürstbischöfe von Münster wurde damals als Jagdschloss genutzt. Das Schloss befindet sich in der Innenstadt. Eine weitere Sehenswürdigkeit ist die Villa van Delden in der Bahnhofstraße. Dieses Objekt ist denkmalgeschützt und gehörte Jan van Delden, welcher die Jute Spinnerei und Weberei van Delden besitze. Heute wird die Villa als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort für Kunstausstellungen genutzt.

Wichtige Anlaufstellen:


Rathaus:
Rathausplatz 1
48683 Ahaus


Bauamt:
Rathausplatz 1
48683 Ahaus


Amtsgericht / Grundbuchamt:
Sümmermannplatz 1/3, 5
48683 Ahaus

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