Sachverständiger Ahaus

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Udo Kahmen Ahaus

Udo Kahmen

Bausachverständiger und Baugutachter

Ottensteiner Brook 10a
48683 Ahaus
Tel: 02561 446 97 30
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Qualifikation

  • Maurer- und Betonbaumeister
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maurer- und Betonbauergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ahaus steht Ihnen Herr Udo Kahmen als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Udo Kahmen kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ahaus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ahaus kommen bzw. sich nicht in Ahaus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ahaus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Ahaus ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen und liegt im westlichen Münsterland. Sie ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken.


Die Stadt gliedert sich in folgende Ortschaften Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen.


Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Ahaus im Nordosten die Stadt Gronau, im Osten die Gemeinden Heek und Legden, im Südosten die Stadt Coesfeld, im Süden die Stadt Stadtlohn und im Westen die Stadt Vreden.
Die Stadt umfasst ein Gebiet von 15.124 ha, welches zurzeit von 39.658 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.


Die Fläche der Kreisstadt besteht aus rund 80 Prozent Wald- und Landwirkschaftsfläche. Mit nur rund 10 Prozent nimmt die Gebäude- und Freifläche einen sehr geringen Anteil ein.


Zu den Sehenswürdigkeiten in Ahaus zählen unteranderem das Barock-Wasserschloss Ahaus dieses Residenzschloss der Fürstbischöfe von Münster wurde damals als Jagdschloss genutzt. Das Schloss befindet sich in der Innenstadt. Eine weitere Sehenswürdigkeit ist die Villa van Delden in der Bahnhofstraße. Dieses Objekt ist denkmalgeschützt und gehörte Jan van Delden, welcher die Jute Spinnerei und Weberei van Delden besitze. Heute wird die Villa als Begegnungsstätte und Veranstaltungsort für Kunstausstellungen genutzt.

Wichtige Anlaufstellen:


Rathaus:
Rathausplatz 1
48683 Ahaus


Bauamt:
Rathausplatz 1
48683 Ahaus


Amtsgericht / Grundbuchamt:
Sümmermannplatz 1/3, 5
48683 Ahaus

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